Schutzschild mit 10 Visieren für das ganze Gesicht
Bestell-Nr.: | G9179 |
Versandeinheit: | pro Set |
Verfügbarkeit: | Auf Lager |
Zur am stärksten gefährdeten Personengruppe gehören auch Pflegeheimbewohner. Bei einer Infektion mit dem Coronavirus tritt bei ihnen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit ein schwerer Krankheitsverlauf auf. Sie bedürfen unseres besonderen Schutzes. In Pflegeheimen treten immer wieder Corona-Fälle auf. Der Kontakt zwischen Pfleger und der pflegebedürftigen Person ist eng, aber auch unter den Heimbewohnern können die Abstandsregeln nicht immer zuverlässig eingehalten werden. Neben der konsequenten Umsetzung der AHA+L Regeln leisten regelmäßige Corona-Schnelltests einen wichtigen Beitrag, um die Ausbreitung des Virus in Pflegeheimen einzudämmen. Wir klären die wichtigsten Fragen:
Im Rahmen des Antigen-Schnelltests nimmt geschultes Personal der Pflegeeinrichtung einen Abstrich aus Nase oder Rachen und gibt diesen auf einen Teststreifen. Wenn sich das Coronavirus in der Probe befindet, dann reagieren die Eiweiße des Virus mit dem Teststreifen und Verfärben diesen. Der Antigen-Schnelltest liefert innerhalb von 15-20 Minuten ein Ergebnis.
Antigen-Schnelltests können von geschulten Mitarbeitern der Pflegeeinrichtung vorgenommen werden. Dabei sind spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten, wie das Tragen von:
Die Häufigkeit der Tests sollte nach bestem Gewissen durchgeführt werden. Pfleger und Heimbewohner sind auf jeden Fall zu testen, wenn es einen Anhaltspunkt für eine mögliche Infektion gibt. Das kann z. B. der Kontakt zu einer positiv getesteten Person sein oder Symptome einer Infektion. Generell gilt, je engmaschiger die Tests durchgeführt werden, desto besser stehen die Chancen, mit dem Coronavirus infizierte Personen isolieren zu können, ehe sich das Virus in der Pflegeeinrichtung ausbreitet. Beachten Sie hierzu auch die länderspezifischen Vorgaben!
Pflegeheime müssen dem Gesundheitsamt ein Testkonzept vorlegen, woraufhin festgelegt wird, wie viele Tests beschafft werden dürfen und finanziert werden. Für den Kauf der Antigen-Schnelltests ist die Pflegeeinrichtung selbst verantwortlich. Es dürfen Antigen-Schnelltests verwendet und abgerechnet werden, die wie unser Produkt BfArM gelistet sind.
Antigen-Schnelltests haben einige Vorteile. Sie sind flexibel einsetzbar und liefern innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis. An die Genauigkeit der langsameren PCR-Tests kommen Schnelltests jedoch nicht heran. Bei symptomatischen Personen sind die Schnelltests genauer als asymptomatischen Pflegeheimbewohnern und Pflegern.
Es sollten nur Schnelltests eingesetzt werden, die wie unser Produkt BfArM gelistet sind.
Wird ein Bewohner oder ein Pfleger positiv auf das Corona-Virus getestet, dann sollte sich die betreffende Person sofort in Selbstisolierung begeben. Für Pfleger gilt zudem ein Beschäftigungsverbot. Jeder positiv ausgefallene Schnelltest ist dem Gesundheitsamt zu melden und durch einen genaueren, von einem niedergelassenen Arzt durchzuführenden PCR-Test zu überprüfen. Stimmen Sie neben der Ermittlung weiterer Kontaktpersonen auch alle weiteren Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt ab.
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